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24. Februar 2011 23:43:53

… für Gerechtigkeit. Berliner Lektion mit Baltasar Garzón

Baltazar Garzón. (c) Instituto Cervantes. Madrid 2007

Baltasar Garzón. (c) Instituto Cervantes. Madrid 2007

Universelle Jurisdiktion ist der Rechtsgrundsatz, für den der spanische Untersuchungsrichter an der Audiencia Nacional Baltasar Garzón Real so leidenschaftlich eintrat, dass es ihn sein Amt kostete. 2009 reichte die ultrarechte Beamtengewerkschaft Manos Limpias Klage wegen angeblicher Rechtsbeugung ein, im April 2010 wurde das Hauptverfahren eröffnet, seit Mai 2010 ist Garzón von seinem Richteramt suspendiert. Für den 56jährigen dürfte das das Ende seiner Karriere in der spanischen Justizverwaltung sein. Doch jedes Ding hat zwei Seiten, erklärt Garzón geradezu launig vor dem ausverkauften Saal des Renaissance-Theaters am vergangenen Sonntag. So habe er nun Zeit, seine Beratertätigkeit am Internationalen Strafgerichtshof auszuüben, zu der ihn Luis Moreno Ocampo, der Leiter der Anklagebehörde des IStGH einlud.

Gerechtigkeit und der Appell an die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft sind die Mission des Richters, der in seinem eigenen Engagement nie zimperlich war. Wenn es um die Menschenrechte geht, kennt er, der 1993 selbst ein politisches Intermezzo als Staatssekretär der PSOE in der Regierung Felipe González einschob, weder parteiliche noch ideologische Loyalitäten. Er ermittelte gegen die Todesschwadrone der spanischen Untergrundeinheit GAL ebenso, wie gegen die baskische ETA, gegen Pinochet wie gegen die US-Sonderjustiz in Guantanamo, überzeugt, dass internationale Rechtssprechung greifen muss, wenn die nationale Justiz versagt oder untätig ist, oder, wie in Argentinien, Schlussstrichgesetze verhindern, dass die Folter und das Verschwindenlassen der Militärjuntas nach 1976 ungesühnt bleiben. Garzón tritt kompromisslos für die Pflicht zum globalen Handeln ein. Die drei Säulen der institutionalisierten Gerechtigkeit, so erläutert er in Berlin, seien: 1. die Tatsache, dass es für die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit – wie übrigens bei der Bekämpfung von Terrorismus und Drogenhandel praktiziert – keine territorialen Grenzen geben darf; 2. die Anerkennung des Prinzips des universellen Opfers, d.h. dass Straftaten dieser Dimension grundsätzlich zu ahnden sind, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen und unabhängig davon, wo das Verbrechen geschieht; was 3. impliziert, dass gemäß dem Grundsatz der universalen Jurisdiktion die Strafverfolgung international – durch Ad-hoc Tribunale, Sondertribunale oder den IStGH – erfolgen muss, wenn die lokale Gerichtsbarkeit nicht greift oder nicht greifen will.

Mit der diplomatischen Unruhe, die Garzóns juristische Interventionen in aller Welt mit sich brachten, hätte Spanien vermutlich leben können. Am Ende musste er gehen, weil er es wagte, im eigenen Land das Tuch zu lüpfen, mit dem seit dem Amnestiegesetz des Jahres 1977 die Zeit der Franco-Diktatur bedeckt worden war. Zwar hatte man akzeptiert, dass der umtriebige Richter die Aufhebung der Immunität Silvio Berlusconis beantragte und den Tod des spanischen Reporters Couso durch US-amerikanische Schüsse auf das Hotel Palestine in Badgad untersuchte, doch den Blick auf das eigene Land und dessen frankistische Vergangenheit wollte man nicht mehr goutieren.

Vergessen ist jedoch keine Option, wenn die Menschenrechte auf dem Spiel stehen, wenn Kriegsverbrechen, Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt werden. Davon ist Baltasar Garzón überzeugt, und dafür wird er sich weiter streitbar und unermüdlich weit aus dem Fenster lehnen. Wenn nicht als Beamter eines spanischen Gerichts, dann als Berater am Internationalen Strafgerichtshof, als Manuel Rivas Interviewpartner in Isabel Coixets Dokumentarfilm Escuchando al Juez Garzón oder als eloquenter Redner bei den Berliner Lektionen. Es geschieht zu viel Unrecht in der Welt. Einmischung ist unerlässlich!

Zum Videostream der Berliner Lektionen vom 20. Februar 2011

 

 

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