Ich hatte die Tickets sehr früh gekauft. Im September 2025, Monate vor dem Konzert. David Byrne im Tempodrom – beste Plätze, direkt vor der Bühne. Kein spontaner Klick, sondern eine bewusste Entscheidung. Die Tickets waren ein Geburtstagsgeschenk für meine Frau, die seit Jahrzehnten Talking Heads-Fan ist. Der Preis war hoch, aber so ist das eben inzwischen bei bekannten Künstler:innen. Wer so viel bezahlt, geht davon aus, dass das Entscheidende bereits erledigt ist.
Kurz vor dem Konzert, wenige Tage vor dem Termin, kam dann die E-Mail: Ticketblitz teilte mir mit, dass man vom „Lieferanten“ keine Tickets habe bekommen können. Ich könne vom Kauf zurücktreten – oder man werde versuchen, über andere Anbieter doch noch Tickets zu beschaffen.
In diesem Moment fiel etwas in sich zusammen, das ich bis dahin nicht hinterfragt hatte: die Annahme, ich hätte Tickets wirklich gekauft.
Was man zu kaufen glaubt – und was man tatsächlich bekommt
Ticketblitz tritt auf wie eine Ticketagentur. Die Website funktioniert wie ein klassischer Ticketshop: Events, Kategorien, Platzwahl, Preise. Alles folgt dem vertrauten Muster etablierter Anbieter. Der gesamte Prozess suggeriert: Hier werden Tickets verkauft.
Tatsächlich aber verkauft Ticketblitz – soweit sich das rekonstruieren lässt – keine Tickets im klassischen Sinne. Vielmehr wird eine Dienstleistung angeboten: der Versuch, Tickets über Drittanbieter zu beschaffen. Ob diese Beschaffung gelingt, steht zum Zeitpunkt des „Kaufs“ nicht fest.
Das Problem liegt nicht darin, dass es einen solchen Markt gibt. Sekundärmärkte existieren, sie sind bekannt, und sie haben ihre eigene Logik. Das Problem liegt darin, dass dieser Unterschied im Kaufprozess nicht klar markiert wird.
Die entscheidende Frage lautet: Kaufe ich ein Ticket – oder beauftrage ich jemanden, mir eines zu besorgen?
Eine UX, die Sicherheit suggeriert
Ich habe im typischen Webshop-Ablauf nach aufklärenden Hinweisen gesucht – wirklich gesucht. Gibt es irgendwo eine klare Erklärung, dass hier kein Ticket verkauft wird, sondern ein Beschaffungsauftrag ausgelöst wird? Gibt es einen Moment im Kaufprozess, an dem diese Unsicherheit explizit benannt wird? Ich habe ihn nicht gefunden.
Ja, in den AGB von Ticketblitz lässt sich das eigentliche Geschäftsmodell durchaus rekonstruieren. Dort wird beschrieben, dass kein Ticketverkauf garantiert wird, sondern lediglich ein Beschaffungsversuch über Drittanbieter stattfindet – inklusive der damit verbundenen Unsicherheiten für Kund:innen.
Entscheidend ist jedoch: Diese Information steht nicht dort, wo sie wirksam wäre. Sie taucht nicht im Kaufprozess auf, nicht bei der Platzwahl, nicht bei der Preiszusammenfassung und nicht auf dem Button, mit dem das Geschäft abgeschlossen wird. Stattdessen ist sie in juristischen Unterpunkten versteckt, die funktional vom eigentlichen Entscheidungs- und Bezahlmoment entkoppelt sind.
Die User Experience (UX) beim eigentlichen Einkauf wirkt dagegen vertraut, beruhigend, routiniert. Der Kaufbutton funktioniert wie bei echten Ticketshops. Sprache und Gestaltung erzeugen das Gefühl eines abgeschlossenen Geschäfts – obwohl faktisch lediglich ein Versuch in Auftrag gegeben wird.
Aus Sicht der Designethik ist das der entscheidende Punkt: Hier wird Kaufsicherheit simuliert, obwohl Unsicherheit strukturell zum Geschäftsmodell gehört. Das ist kein Zufall, sondern eine Gestaltungshandlung. Und Gestaltung ist nie neutral.
Hinzu kommt ein Aspekt, der im Alltag leicht übersehen wird, ökonomisch aber zentral ist. Das Geld fließt sofort. Monate im Voraus. In meinem Fall lagen zwischen Kauf und Konzert fast ein halbes Jahr. Als Kunde habe ich in dieser Zeit keinerlei Nachweis darüber, ob tatsächlich ein Ticket gekauft wurde – und auch nicht wann. Ich weiß nur: Mein Geld ist weg.
De facto entsteht so ein System, in dem vermutlich tausende Kund:innen Anbietern wie Ticketblitz Geld überweisen, das sie über Monate hinweg nutzen können. Zinsfrei. Im Gegenteil: Die Kund:innen zahlen sogar Gebühren dafür – im Zweifel für eine Leistung, die am Ende gar nicht erbracht wird.
Auch das erklärt, warum die klare Benennung von Unsicherheit im Kaufprozess nicht im Interesse solcher Modelle liegt. Sie leben davon, dass Vertrauen vorab gezahlt wird – ohne Gegenleistung, ohne Absicherung, ohne zeitnahe Erfüllung.
Was das Gesetz regelt – und was nicht
Juristisch bewegt sich dieses Modell in einem bekannten Rahmen. Die sogenannte Button-Lösung (§ 312j BGB) schreibt vor, dass ein Bestellbutton klar machen muss, dass eine Zahlungspflicht ausgelöst wird. „Jetzt kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ gelten als zulässig.
Was diese Regelung jedoch nicht verlangt, ist eine sprachlich klare Unterscheidung zwischen:
- dem Kauf eines tatsächlich vorhandenen Produkts
- und der Beauftragung einer Dienstleistung zur Beschaffung dieses Produkts
Das Gesetz schützt davor, ungewollt zu zahlen. Es schützt jedoch nicht davor, etwas anderes zu bekommen als erwartet.
Genau hier liegt die Lücke.
Ein Button mit der Aufschrift „Ticket kaufen“ kann rechtlich korrekt sein – selbst dann, wenn faktisch kein Ticket verkauft wird. Die entscheidende Semantik bleibt ungeregelt.
Warum Sprache am Kaufmoment entscheidend ist
Der Kaufbutton ist kein Detail. Er ist der Punkt, an dem Verantwortung übergeht. Wenn dort „Ticket kaufen“ steht, entsteht eine Erwartung: dass ein Ticket existiert, reserviert ist, mir gehört. Würde dort stehen: „Tickets kostenpflichtig beschaffen lassen“, wäre die Situation eine andere. Nicht angenehmer – aber ehrlicher.
Auch eine transparente Aufschlüsselung – Ticketpreis versus Beschaffungs- bzw. Serviceleistung – würde Klarheit schaffen. All das ist rechtlich derzeit nicht zwingend vorgeschrieben.
Das Problem ist also kein einzelner Anbieter, sondern ein strukturelles: Das Recht reguliert Zahlungen, aber nicht Erwartungen.
Was auf dem Spiel steht
Der Ticketmarkt ist emotional aufgeladen. Konzerte sind Erlebnisse, Erinnerungen, Teilhabe an Kultur. Als Geschenk tragen sie zusätzlich Verantwortung: Man verschenkt Vorfreude, Verlässlichkeit, einen gemeinsamen Moment in der Zukunft.
Hohe Preise erzeugen paradoxerweise zusätzliche Sicherheit: Wenn es so teuer ist, muss es seriös sein.
Sekundärmärkte verlagern das Risiko systematisch auf Käufer:innen. Plattformen profitieren von Unsicherheit, ohne sie sichtbar zu machen.
In diesem Kontext wird UX zu einem Machtinstrument: Sie beruhigt, wo sie warnen müsste.
Ein Fazit in zwei Richtungen
Ich schreibe diesen Text nicht, um einen einzelnen Anbieter zu dämonisieren. Aber ich habe gelernt, dass „Ticket kaufen“ im Netz nicht mehr bedeutet, was es einmal bedeutete.
Für Verbraucher:innen heißt das: Aufmerksamkeit ist heute kein Misstrauen, sondern Selbstschutz. Wer Tickets online kauft, sollte wissen, ob er ein Produkt erwirbt – oder Unsicherheit einkauft.
Für den Gesetzgeber bedeutet das: Es besteht konkreter Reformbedarf.
Dark Patterns lassen sich nicht durch freiwillige Selbstverpflichtungen vermeiden. Entscheidend ist der Kaufmoment selbst – und dort muss unmissverständlich benannt werden, welche Art von Vertrag geschlossen wird.
Wenn kein Ticket verkauft wird, darf der Button nicht „Ticket kaufen“ heißen. Er muss deutlich machen, dass ein kostenpflichtiger Beschaffungsauftrag ausgelöst wird. Alles andere verlagert Risiken systematisch auf Verbraucher:innen und unterläuft den Zweck des Verbraucherschutzes.